Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche

Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen Nachteilsausgleiche beanspruchen. Dieser Anspruch setzt voraus, dass die Schwerbehinderteneigenschaften durch einen Schwerbehindertenausweis oder einen Feststellungsbescheid nachgewiesen werden. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind im Sozialgesetzbuch IX (Teil III) geregelt.

Broschüre "Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche" zum Download (PDF)

Diese Broschüre erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wegen der umfangreichen Thematik und unter Berücksichtigung sich ständig ändernder Zahlen und Rahmenbedingungen im Bereich der Steuer- und Sozialgesetzgebung können wir für die Aktualität der hier gemachten Angaben keine rechtliche Gewähr übernehmen. Es gilt der Informationsstand bei Redaktionsschluss.

Weitere Informationen zum Thema Schwerbehindertenausweis erhalten Sie, nebst Antragsunterlagen, auch beim Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein: http://lasd.schleswig-holstein.de
In Schleswig-Holstein gibt es solche Ämter in Schleswig, Heide, Neumünster und Lübeck.

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